Therapieangebot


Wann ist eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll?

Jeder Mensch hat im Laufe seines Lebens Aufgaben und auch Krisen zu bewältigen. Eine ambulante psychotherapeutische Behandlung kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn
  • eine Lebenskrise zu lange andauert und nicht mehr aus eigener Kraft bewältigt werden kann
  • Symptome/Beschwerden verschiedenster Art wahrgenommen werden - entweder vom Betroffenen selbst, oder auch von dessen Umfeld
  • die Probleme möglicherweise bereits einen ungünstigen Einfluss auf mehrere Lebensbereiche haben - Partnerschaft, Beruf, Freundschaften
In einer Verhaltenstherapie wird Ihre Problematik zunächst näher beleuchtet, um festzustellen, ob eine Psychologische Psychotherapie für Sie das Mittel der Wahl darstellt oder ob andere Hilfsangebote für Sie eher in Frage kommen. 

Viele Menschen, die eine Verhaltenstherapie aufsuchen, melden sich mit folgenden Problemen: 

  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • soziale Phobien
Auch die Angst das Haus zu verlassen, diffuse Ängste oder wiederkehrende zwischenmenschliche Probleme können auf eine behandlungsbedürftige Problematik hindeuten.


Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?

  • Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Ihre Behandlung
  • wenn Sie privat versichert sind, klären Sie bitte vorab, inwiefern Sie eine Psychologische Psychotherapie in Ihrer Police abgedeckt haben
  • auch über die Beihilfe können Kosten abgedeckt werden


Wieviele Sitzungen sind in der Regel nötig?

Vor Aufnahme einer Psychotherapie wird zunächst im Erstgespräch geklärt, in wie weit eine Verhaltenstherapie für Ihre Problematik geeignet ist. Anschließend wird Ihre Thematik näher beleuchtet. Möglicherweise klären sich dann schon einige Fragen für Sie. Die Dauer Ihrer Therapie hängt von Ihrem Beschwerdebild und dem Verlauf der Therapie ab. 


Wie läuft eine Therapie ab?

Nachdem im Sprechstundengespräch geklärt wurde, ob eine verhaltenstherapeutische Behandlung für Sie das Richtige ist, folgen weitere 2-4 probatorische Sitzungen. Diese Zeit dient dazu, die Thematik näher einzugrenzen und ggf. schon einzelne Therapieschritte zu planen. In dieser Phase sollten Sie mindestens einen Termin bei Ihrem behandelnden Allgemeinmediziner oder psychiatrischen Facharzt wahrnehmen. Sollten Sie sich noch nicht in ärztlicher Behandlung befinden, finden Sie in der Arzt/Therapeutensuche der KV Nordrhein mögliche Adressen in Ihrer Nähe. Während der probatorischen Phase wird i.d.R. zunächst eine Kurzzeittherapie von 12 Sitzungen beantragt. Im weiteren Verlauf wird geklärt, ob eine Therapieverlängerung sinnvoll ist. 
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